top of page

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise lt. der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

- Bei den Behandlungen müssen sowohl die Kundinnen und Kunden als auch die Beschäftigten eine medizinische Maske oder eine FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.

- Geimpfte Personen bringen bitte den Impfnachweis mit, genesene Personen einen Nachweis hierüber, getestete Personen den offiziellen Testnachweis.

- Die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden müssen vor Ort zur möglichen Kontaktnachverfolgung dokumentiert werden.

- Eine Behandlung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung erlaubt.

bottom of page